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   OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08   

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https://dejure.org/2010,8740
OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08 (https://dejure.org/2010,8740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 10 LA 174/08 (https://dejure.org/2010,8740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 10 LA 174/08 (https://dejure.org/2010,8740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufungszulassungsverfahren zur Anerkennungsfähigkeit eines offensichtlichen Irrtums bei der Beantragung von Agrarförderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 MOG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund eines Irrtums durch Angaben "ins Blaue hinein" in einem Formularantrag sowie Unbeachtlichkeit des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MOG § 10; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund eines Irrtums durch Angaben "ins Blaue hinein" in einem Formularantrag sowie Unbeachtlichkeit des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 58
  • DÖV 2011, 245
  • AUR 2011, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris; BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).

    Vielmehr kann es nur dann auf solche anderen Gründe abstellen, wenn deren Heranziehung nicht über den Aufwand hinausgeht, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.6. 2009 - 5 LA 103/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Denn aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), lässt sich Folgendes herleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des "Irrtümlichen" von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wenn auch das Zulassungsverfahren keine abschließende Beantwortung der Frage ermöglicht, ob und welche Fallgruppen sich insoweit bilden lassen, spricht doch viel dafür, dass ein anzuerkennender Irrtum in der Regel ausscheidet, wenn die Unrichtigkeit des Antrags auf einer groben oder mittleren, bewussten Fahrlässigkeit (vgl. zu den Begriffen: Grüneberg, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 276 Rnrn. 13 und 14 sowie § 277 Rn. 5) beruht, die darin besteht, dass der Antragsteller das Antragsformular von einem Dritten ausfüllen ließ und es dann sorgfaltspflichtwidrig ohne hinreichende eigene Lektüre unterzeichnete, weil er hoffte, der Antrag werde keine Fehler enthalten (Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Der genannten zweiten Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen in Anknüpfung an die Schuldform ausschließt.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris; BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    10 LB 172/10.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
    Denn der vorliegende Fall wirft ein weiteres Rechtsproblem auf, das im Zulassungsverfahren nicht abschließend geklärt werden kann: Der Senat ist mit Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 197/07 - (RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31 - hier zitiert nach juris, Langtext, Rnrn. 33 ff. [43]) und Beschluss vom 3. August 2010 - 10 LA 346/08 - im Ansatz (d. h. ohne abschließende Bindung) den Bewertungsmaßstäben des Arbeitsdokuments AGR 49533/2002 der Europäischen Kommission gefolgt.
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

    Wie der Senat im Wesentlichen schon in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 9. November 2010 - 10 LA 174/08 - (RdL 2011, 40 f., = AUR 2011, 100 f.) ausgeführt hat, ist aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG Beschl. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 - RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9), Folgendes herzuleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des irrtümlich "Falschen" (unter Einschluss des [nur] Unvollständigen) von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.
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